Ihre Kanzlei in Husum

Sturmerprobt: Ihre Notare und Rechtsanwälte an der Westküste.

Bei der Kanzlei Krieger, Heldt und Dr. Ening sind Sie richtig, wenn Sie erfahrene, kompetente und zuverlässige Notare und Anwälte in Husum und Umgebung suchen. Ob Zivilrecht, Mietrecht, Familienrecht, Agrar- oder Insolvenzrecht – wir bekommen das für Sie hin.

Standort

Osterhusumer Straße 56
25813 Husum

Kanzleiöffnungszeiten

Mo. bis Fr.: 7.30 – 12.30 Uhr
und 13.30 – 18.00 Uhr

Telefon & Sprechzeiten

04841 – 58 22 oder 04841 – 23 87
Mo. bis Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Mo., Di., Do., Fr.: 14.00 – 17.00 Uhr

E-Mail-Adresse

Kanzlei Krieger, Heldt und Dr. Ening | Notare und Rechtsanwälte in Husum | Kanzlei KHE | Kaufverträge, Testamente, Vollmachten

Recht. Klar und verlässlich.

Rechtsberatung mit Verstand, Erfahrung und einem klaren Blick für das Wesentliche.

Ob bei persönlichen Anliegen oder unternehmerischen Entscheidungen – wir stehen Ihnen mit Kompetenz, klarem Rat und norddeutscher Zuverlässigkeit zur Seite. Unsere Kanzlei deckt ein breites Spektrum rechtlicher Themen ab. Unser Ziel: praktikable, rechtssichere Lösungen für Ihre Herausforderungen.

Notare

Wir beurkunden, beglaubigen und formulieren Ihre Rechtsgeschäfte – neutral, rechtssicher und verbindlich.

  • Immobilien
  • Ehe und Familie
  • Erbe und Schenkungen
  • Gesellschaftsrecht
  • Weitere notarielle Aufgaben

Rechtsanwälte

Wir kämpfen für Ihr Recht – in
diversen Bereichen:

  • Agrarrecht
  • Familienrecht
  • Insolvenzrecht
  • Mietrecht
  • Unternehmensrecht
  • Zivilrecht
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Ihr Weg zu klaren Antworten und rechtlicher Sicherheit

Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihr Anliegen finden. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung – wir sind für Sie da.

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Eine Kanzlei, auf die Sie sich verlassen können. Über Generationen hinweg.

Die Kanzlei Krieger, Heldt und Dr. Ening ist seit fast einem halben Jahrhundert fest in Husum verwurzelt – gegründet 1969 von Detlef Krieger, der bis ins hohe Alter in der Kanzlei aktiv war. Vor der Gründung war er in der Kanzlei von Dr. Reinhold Heldt in Friedrichstadt tätig, dem Großvater von Axel Heldt. Bis zu seinem Ableben 2023 führte Detlef Krieger die Kanzlei über Jahrzehnte hinweg – viele Jahre gemeinsam mit Uwe-Jens Burmeister (bis 2022), Axel Heldt und Dr. Christina-Maria Ening.

Heute verfolgen Axel Heldt und Dr. Christina-Maria Ening noch immer denselben Ansatz: Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe, Empathie für unsere Mandanten sowie kompetenten und verlässlichen Rechtsbeistand. Wir kennen den Norden, die Menschen und ihre Herausforderungen. Gemeinsam finden wir die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen.

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Ihr Einstieg bei Krieger, Heldt und Dr. Ening

Wir suchen motivierte Talente, die unsere Leidenschaft für Recht und Gerechtigkeit teilen. Als Teil unseres Teams profitieren Sie von einem kollegialen Arbeitsumfeld, spannenden Mandaten und individuellen Entwicklungsmöglichkeiten.

Ob Sie am Anfang Ihrer Karriere stehen oder bereits Erfahrung in der Rechtsberatung und im Notariat mitbringen – wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Aktuell haben wir keine offenen Stellen. Initiativbewerbungen prüfen wir jederzeit gern.

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Recht. Klar und verlässlich.

Häufige Fragen, klare Antworten – Alles Wichtige auf einen Blick.

Hier beantworten wir häufige Fragen rund um die Arbeit unserer Kanzlei. Ihre Frage ist nicht dabei?

Fallen gesonderte Gebühren für Beratungsgespräche oder Stundenhonorare an?

Bei den Gebühren für die notarielle Beurkundung handelt es sich um Fest- oder Wertgebühren, die unabhängig davon anfallen, wie viele Beratungsgespräche der Notar geführt hat oder wie viele Stunden er an der Angelegenheit gearbeitet hat. Die Gebühren bleiben also gleich, auch wenn Sie eine weitere Beratung in Anspruch nehmen oder Änderungen am Entwurf wünschen. Für Sie fällt eine einheitliche Gebühr für die Beurkundung an, die sich in der Regel nach dem Wert der Angelegenheit bestimmt (siehe oben). Die Notargebühren sind damit „all inclusive“.

Beispiele: Ein/e Testierende/r verfügt über ein Vermögen von € 100.000. Die Beurkundung des Testaments kostet € 273,– (zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen). Bei einem Vermögen von € 500.000,– kostet die Beurkundung € 935,– (zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen). In den Beträgen sind die Beratung und Entwurfserstellung jeweils bereits inklusive. Dies gilt auch dann, wenn Sie noch einmal zu einer Beratung vorbeikommen oder später Änderungen am Entwurf wünschen.

Wenn Sie nur eine Beratung in Anspruch nehmen, es jedoch letztlich nicht zu einem Entwurf eines Vertrages oder einer Beurkundung kommt, fallen die Gebühren häufig geringer aus.

Muss ich persönlich beim Notar erscheinen?

Immer wieder kommt es vor, dass die Beteiligten eines Vertrages in verschiedenen Städten weit entfernt wohnen und daher nicht gemeinsam zu einem Notartermin kommen können. In diesem Fall kann eine Partei auf ihren Wunsch auch vertreten werden. Vorzugswürdig ist es jedoch immer, wenn eine Partei persönlich beim Notar erscheint, damit sie unmittelbar selbst beraten wird und Fragen stellen kann. Wenn dies dennoch aufgrund der Entfernung nicht möglich ist,
sollten sich die Beteiligten möglichst durch eine Vertrauensperson vertreten lassen (zum Beispiel Familienangehörige oder Rechtsanwalt). Wenn auch dies nicht möglich ist, so können Beteiligte auch durch einen nicht bevollmächtigten Vertreter vertreten werden. Dann müssen Sie die Erklärungen dieses nicht bevollmächtigten Vertreters im Nachhinein genehmigen. Diese Genehmigung muss in der Regel auch bei einem Notar erfolgen; die Unterschrift des Genehmigenden ist dann notariell zu beglaubigen. Der Genehmigende kann für die Beglaubigung jedoch einen Notar in seiner Nähe wählen.

Beispiel: Der Verkäufer eines Grundstücks ist in Hamburg ansässig. Der Käufer wohnt in Köln. Das Grundstück liegt in Husum. Die Beteiligten lassen die Beurkundung bei einem Notar im Amtsgerichtsbezirk Husum vornehmen. Der Käufer aus Köln kommt persönlich zum Termin. Der Verkäufer aus Hamburg kann nicht persönlich zum Termin kommen und auch keine Vertrauensperson (zum Beispiel Familienangehöriger, Rechtsanwalt) bevollmächtigen. Der Verkäufer wird daher beim Termin von einem Vertreter (zum Beispiel einem Büroangestellten)
vollmachtlos vertreten. Dieser unterschreibt den Vertrag für den vertretenen Verkäufer. Nach Beurkundung übersendet der Notar eine Abschrift des Vertrages und eine vorbereitete Genehmigungserklärung an den Verkäufer aus Hamburg. Damit geht der Verkäufer aus Hamburg zu einem Notar in seiner Nähe. Er lässt dort seine Unterschrift unter der Genehmigungserklärung notariell beglaubigen. Diese beglaubigte Genehmigungserklärung schickt der Verkäufer selbst oder der beglaubigende Notar an den Notar im Amtsgerichtsbezirk Husum, der den Kaufvertrag beurkundet hat. Mit Eingang der Genehmigung beim
beurkundenden Notar wird der Kaufvertrag wirksam. Der Notar kann ihn weiter vollziehen.

Sind auch Auswärtstermine möglich?

Im Bezirk des Amtsgerichts Husum sind auch Auswärtstermine möglich, wenn zum Beispiel ein Beteiligter aus Gesundheitsgründen nicht ins Büro kommen kann. Außerhalb des Bezirks des Amtsgerichts Husum sind Auswärtstermine nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.

Was kostet ein Auswärtstermin?

Bei Auswärtsterminen fällt nach dem Gesetz eine zusätzliche Gebühr von € 50,– je angefangener halber Stunde an. Wenn der Notar jedoch eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) und/oder eine Vorsorgevollmacht beurkundet , so beträgt die Gebühr pauschal immer nur € 50,– pro Erblasser / Vollmachtgeber, unabhängig von der Dauer des Termins.

Wann finden Termine statt?

Termine in unserem Büro finden in aller Regel Montag bis Freitag zwischen 08.30 und 17.30 Uhr statt. In begründeten Ausnahmefällen sind Termine auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Bitte sprechen Sie uns hierzu an!

Wie schnell bekomme ich Termine?

Ein Termin zur Beglaubigung einer Unterschrift ist aufgrund des geringen Zeitaufwandes nach kurzer Absprache mit unserem Büro auch sehr kurzfristig möglich.

Beurkundungstermine müssen im Vorfeld der Beurkundung vorbereitet werden und benötigen demzufolge einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Sollte hier aber kurzfristiger Handlungsbedarf bestehen, so sind auch bei Beurkundungen zeitnahe Termine möglich. In diesem Fall ist es besonders wichtig, dass Sie uns im Vorfeld der Beurkundung alle zur Vertragsgestaltung notwendigen Informationen zukommen lassen und eine gewisse zeitliche Flexibilität mitbringen.

Wie lange dauert eine Beurkundung oder Beglaubigung durch einen Notar?

Die Dauer des Termins hängt von der Art der Leistung ab und kann variieren. Ein durchschnittlicher Immobilienkaufvertrag wird in der Regel innerhalb einer Stunde beurkundet, eine reine Unterschriftsbeglaubigung dauert meist nur wenige Minuten.

Benötige ich einen vorherigen Besprechungstermin oder kann ich direkt einen Beurkundungstermin vereinbaren?

Das hängt ganz wesentlich vom Inhalt der gewünschten Urkunde ab. Aufgrund unseres großen Erfahrungsschatzes können wir in der Regel Kaufverträge über Gebrauchtimmobilien oder auch
General- und Vorsorgevollmachten anhand der von Ihnen hereingegebenen Informationen passgenau erstellen, sodass nach eventueller Abklärung einiger Detailpunkte auf telefonischem Wege oder per E-Mail direkt die Beurkundung stattfinden kann. Bei der Erstellung von Eheverträgen oder erbrechtlichen Regelungen wie Testamenten oder Erbverträgen ist dagegen in aller Regel ein vorheriger Besprechungstermin mit uns bzw. einem unserer qualifizierten juristischen Mitarbeiter sinnvoll, damit die Urkunde wirklich „maßgeschneidert“ auf Ihre Bedürfnisse entworfen werden kann. Auch Schenkungs- bzw. Übertragungsverträge können oft etliche Feinheiten enthalten, die am besten in einer vorherigen Besprechung – persönlich oder auch telefonisch – erörtert werden sollten.

Unsere Mitarbeiter werden gemeinsam mit Ihnen die konkrete Vorgehensweise bei Ihrem
Anliegen abstimmen.

Was muss ich zum Termin mitbringen?

Zum Termin sollten Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass; bei Nicht-EU-Bürgern zwingend Reisepass) mitbringen. Bei Immobilientransaktionen benötigen wir die Steueridentifikationsnummer, bei Verfügungen von Todes wegen die Geburtsregisternummer. Das Notarbüro wird Sie individuell und fallbezogen mit Entwurfsübersendung informieren, was Sie sonst zum Beurkundungstermin mitbringen sollten.

Was ist der Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung?

Bei einer Beurkundung erstellt der Notar den Vertragstext, führt die Beteiligten mündlich durch den Inhalt und bezeugt mit seiner Unterschrift und dem Amtssiegel die Echtheit der Erklärungen. Eine Beglaubigung hingegen bestätigt lediglich die Echtheit einer Unterschrift oder einer Abschrift, ohne den Inhalt rechtlich zu prüfen.

Legen Sie Ihr Anliegen in die richtigen Hände.

Die Kanzlei Krieger, Heldt und Dr. Ening steht seit Jahrzehnten für kompetente Rechtsberatung in Husum und Umgebung. Wir begleiten Sie in jeder Phase Ihres rechtlichen Anliegens – ehrlich, transparent und zuverlässig.